Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SchierHuus – Reinigungsdienstleistungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen SchierHuus, Hauptstr. 6, 25572 Sankt Margarethen und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
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SchierHuus erbringt Reinigungs- und Dienstleistungen sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbekunden.
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Diese AGB gelten für sämtliche vereinbarten Leistungen, insbesondere:
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Unterhaltsreinigung
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Büroreinigung
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Fensterreinigung
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Wintergartenreinigung
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Grundreinigung
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Bauendreinigung
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Haushaltsreinigung
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Reinigung von Photovoltaikanlagen (PV-Reinigung)
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sonstige individuell vereinbarte Reinigungsleistungen.
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Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
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Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von SchierHuus durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande.
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Angebote und Kostenvoranschläge können, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zeitlich befristet sein.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung.
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Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines vereinbarten Festpreises oder Pauschalpreises.
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Der jeweils vereinbarte Preis ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
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Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist SchierHuus berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
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Bei umfangreichen oder regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Monatsrechnung vereinbart werden.
§ 4 Durchführung der Reinigungsarbeiten
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SchierHuus führt die vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt aus.
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Die Reinigung erfolgt grundsätzlich mit branchenüblichen Reinigungsmitteln und Arbeitsgeräten, sofern nicht anders vereinbart.
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Der Auftraggeber hat SchierHuus auf ihm bekannte besondere Eigenschaften, Empfindlichkeiten oder Vorschäden der zu reinigenden Gegenstände, Flächen und Einrichtungen hinzuweisen.
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Insbesondere sind empfindliche Materialien, besondere Beschichtungen, Naturstein, Holz, empfindliche Oberflächen sowie besondere technische Anlagen vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
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Werden solche Besonderheiten nicht mitgeteilt, kann SchierHuus für Schäden, die aufgrund der nicht mitgeteilten besonderen Eigenschaften entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
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Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber SchierHuus Zugang zu Wasser, Strom und den für die vereinbarte Reinigung erforderlichen Bereichen zu ermöglichen.
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Wertgegenstände, Bargeld, wichtige Dokumente und besonders empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber vor Beginn der Reinigung ausreichend zu sichern.
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Der Auftraggeber hat SchierHuus über bekannte Gefahrenquellen, besondere Verschmutzungen, Schäden oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
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Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert durchgeführt werden, kann SchierHuus die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 6 Termine und Verzögerungen
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Vereinbarte Reinigungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
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Bei unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, Krankheit, außergewöhnlichen Verkehrsbehinderungen oder sonstigen Umständen, die SchierHuus nicht zu vertreten hat, kann es zu Terminverschiebungen kommen.
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SchierHuus wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen möglichst frühzeitig informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin vereinbaren.
§ 7 Stornierung und Absage von Terminen
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Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin grundsätzlich stornieren.
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Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen des Auftraggebers kann eine angemessene Stornierungsentschädigung verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die entsprechende Regelung wirksam vereinbart wurde.
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Die konkrete Höhe einer Stornierungsentschädigung sollte sich am tatsächlich entstandenen Schaden und an den ersparten Aufwendungen orientieren. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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SchierHuus bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Für Verbraucher gelten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte und deren gesetzliche Ausnahmen.
§ 8 Reklamationen und Nachbesserung
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Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel oder Beanstandungen der ausgeführten Reinigungsleistung umgehend nach Durchführung der Arbeiten mitzuteilen.
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SchierHuus erhält bei berechtigten Beanstandungen grundsätzlich die Möglichkeit, die beanstandete Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
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Eine Reklamation sollte möglichst konkret beschreiben, welche Leistung beanstandet wird.
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Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
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SchierHuus haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit eine Haftung gesetzlich vorgesehen ist.
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Für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
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Für Schäden an besonders empfindlichen, nicht erkennbar beschädigten oder unsachgemäß behandelten Gegenständen haftet SchierHuus nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
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Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 10 Schlüssel und Zugangsmittel
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Werden SchierHuus Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zugangsmittel überlassen, sind diese sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags zu verwenden.
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Schlüssel und sonstige Zugangsmittel werden nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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Der Verlust eines überlassenen Schlüssels oder Zugangsmittels wird von SchierHuus unverzüglich mitgeteilt.
§ 11 Besondere Regelungen für Fenster-, Wintergarten- und PV-Reinigung
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Bei der Reinigung von Fenstern, Wintergärten und Photovoltaikanlagen kann das Reinigungsergebnis durch Witterung, Verschmutzungsgrad, Materialbeschaffenheit, vorhandene Beschädigungen oder schwer zugängliche Bereiche beeinflusst werden.
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Eine vollständige Entfernung bereits vorhandener Schäden, Verätzungen, Kalkablagerungen, eingebrannter Verschmutzungen oder sonstiger dauerhafter Beeinträchtigungen ist nicht Bestandteil einer gewöhnlichen Reinigung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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Die Reinigung von Photovoltaikanlagen erfolgt ausschließlich im vereinbarten Leistungsumfang. Reparaturen, technische Prüfungen oder die Beseitigung technischer Defekte sind nicht Bestandteil der PV-Reinigung.
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Bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder sonstigen Sicherheitsrisiken kann ein Termin verschoben werden.
§ 12 Bauendreinigung und besondere Verschmutzungen
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Bei Bauendreinigungen und Grundreinigungen können aufgrund des Verschmutzungsgrades zusätzliche Arbeitsleistungen erforderlich sein.
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Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen grundsätzlich einer zusätzlichen Vereinbarung.
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Besonders starke, ungewöhnliche oder gesundheitsgefährdende Verschmutzungen sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
§ 13 Datenschutz
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SchierHuus verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen https://dsgvo-gesetz.de/
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Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Aufträgen, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
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Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt werden.
§ 14 Eigentum und Arbeitsmaterialien
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Von SchierHuus bereitgestellte Arbeitsmittel und Materialien bleiben, soweit gesetzlich zulässig, Eigentum von SchierHuus.
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Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Reinigungsmittel oder Arbeitsgeräte werden nur verwendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und sie für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind.
§ 15 Kündigung bei laufenden Reinigungsaufträgen
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Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
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Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
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Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
SchierHuus
Hauptstr. 6
25572 Sankt Margarethen
Deutschland
Inhaber: Nico Oehlers
Stand: September 2026